Frohe Botschaft

Frohe Botschaft für Afrika & Balkan! 
Volles HartzIV für Asylbetrüger!



Berliner Zeitung.de - Politik



Zwei Jahre ist es her, dass das Bundesverfassungsgericht die Leistungen für Asylbewerber als zu niedrig beurteilt hatte. Die Karlsruher Richter sahen damals das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt und forderten den Gesetzgeber auf, unverzüglich eine Neuregelung zu schaffen. Seitdem galt eine Übergangsregelung mit höheren Leistungen, die sich am Hartz-IV-Regelsatz orientierten.

Nach einem noch nicht abgestimmten Referentenentwurf von Innenminister Thomas de Maizière (CDU), der der Berliner Zeitung vorliegt, sollen Asylbewerber künftig 352 Euro im Monat erhalten. Das entspricht in etwa der bislang gezahlten Hilfe. Am umstrittenen Sachleistungsprinzip wird aber weiterhin festgehalten. Auch die Gesundheitsversorgung bleibt auf eine Nothilfe beschränkt. Künftig soll aber sichergestellt werden, dass Krankenhausträgern und Ärzten in medizinischen Eilfällen die Behandlungskosten erstattet werden. De Maizière will den Entwurf im Juli ins Kabinett bringen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2012 betont, dass das Existenzminimum für alle Menschen gleich sei, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Auch eine kurze Aufenthaltsdauer rechtfertige nicht die Ungleichbehandlung und Einschränkung des Existenzminimums. Der neue Entwurf sieht nun allerdings vor, dass lediglich Flüchtlinge, die zwar ausreisepflichtig sind, aber deren Ausreise nicht möglich ist, nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz behandelt werden. Sind sie hilfebedürftig, stehen ihnen damit Leistungen wie die Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe zu.



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